Der elektrische Kia PV5 Passenger.
Wir bieten Ihnen ein exklusives Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Zum Beispiel der Kia PV5 jetzt zu besonders attraktiven Konditionen für Fahrdienste, Flughafenzubringer und Taxi verfügbar!
Nutzen diese Gelegenheit und bringen Sie Ihr Business mit einem der attraktiven Kia Modelle elektrisch voran.
Bis zu 22% Nachlass.
Exklusives Angebot für Fahrdienste, Flughafebzubringer und Taxidienste.
Wir bieten ebenfalls subventionierte Taxi-Umbaupakete von Intax an. Für unsere Sondernachlässe besteht keine Umbauverpflichtung.
Kia PV5 Passenger Leasingangebot für Fahrdienste und Taxi2
Leasingangebot3
Der Kia PV5 Passenger.
Schon ab
349,- € monatlich.
Kia PV5 Passenger 5-Sitzer Elektromotor, 89 kW, FWD, 51,5-kWh-Batterie Essential (Strom/Reduktionsgetriebe); 89 kW (122 PS): Stromverbrauch kombiniert 19,2 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert 0 g/km; CO2-Klasse A. Bis zu 295 km Reichweite.1
| Fahrzeugpreis | 30.222,68 € |
| Einmalige Leasing-Sonderzahlung | 2.958,00 € |
| Laufzeit in Monaten | 48 |
| Gesamtlaufleistung | 120.000 km |
| Monatliche Raten à | 349,00 € |
| Gesamtbetrag | 20.940,44 € |
3 Ein unverbindliches Leasingbeispiel für Gewerbekunden der KIA Leasing, ein Service der Allane SE, Parkring 33, 85748 Garching bei München. Bonität vorausgesetzt. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Zuzüglich Überführungskosten in Höhe von 1.290,00 EUR. Vorstehende Angaben stellen den Beispielwert des nach § 17 Abs. 4 PAngV zu erwartenden effektiven Jahreszinses in 2/3 aller voraussichtlich aufgrund der Werbung zustande kommender Verträge dar. Nicht kombinierbar mit anderen Verkaufsförderungsmaßnahmen. Alle Preise exklusiv gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 30.09.2026.
Weitere Kia Top-Angebote.
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Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot und beraten Sie persönlich.
7-Jahre-Kia-Herstellergarantie*
Jeder einzelne Kia wird nach höchsten Qualitätsstandards gefertigt. Deshalb bieten wir nicht nur die üblichen 2 Jahre Garantie, sondern das Kia Qualitätsversprechen mit vollen 7 Jahren Garantie bzw. bis 150.000 Kilometer Laufleistung. Die darin enthaltene Garantie gegen Durchrostung gilt bei einigen Modellen sogar für 12 Jahre.
Rechtliche Hinweise
Abbildungen zeigen kostenpflichtige Sonderausstattung.
Statische und bewegte Bilder werden hier nur zu Illustrationszwecken verwendet. Das Endprodukt kann von den hier gezeigten Bildern abweichen.
* 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie
Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung.
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in Hybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 8 Jahren ab der Erstzulassung oder 160.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei den Elektrofahrzeugen (EV) und Plug-in Hybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Wie Sie einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirken können, entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie finden Sie unter www.kia.com/de/garantie.
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Reichweite
Die Reichweite wurde nach dem genormten EU-Messverfahren (WLTP) ermittelt. Der individuelle Fahrstil und weitere Faktoren wie Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie‚ und der Einsatz von stromverbrauchenden Geräten haben Einfluss auf die reale Reichweite und können diese möglicherweise verringern.
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Leasingangebot
Das dargestellte Angebot richtet sich ausschließlich an gewerblich oder freiberuflich tätige Fahr- und Mietwagendienste sowie an Taxi- und Uber-Dienstleister.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Angebots ist ein geeigneter Nachweis der Berechtigung, beispielsweise durch einen Gewerbenachweis, einen Auszug aus dem Handels oder einen vergleichbaren Nachweis. Der Nachweis ist spätestens vor Abschluss des Kauf-, Finanzierungs- oder Leasingvertrags vorzulegen.